Bei Elektroinstallationen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren ist der Eigentümer zusätzlich zur Schlusskontrolle verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme der Elektroinstallationen eine Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.
Vielfach erfolgt die Vergabe dieser Arbeit nach Rücksprache des Kunden mit dem Elektroinstallateur. Eine Abnahmekontrolle durch die Experten im sicheren Umgang mit Strom gibt Ihren Kunden ein gutes Gefühl, dass Sie als Installateur einwandfrei gearbeitet haben. Für Ihre Kunden ist nur das Beste gut genug.